Definitionen zum Begriff "BEHINDERUNG"
1. Ein Mensch gilt als behindert, wenn er aufgrund einer Schädigung seiner
körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen schwer, umfänglich und
langfristig in seinem unmittelbaren Lebensvollzug und seiner Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.
(Hobmair et. all., Pädagogik, 1996)
2. „Behinderung ist nicht durch bloße Funktionsbeeinträchtigung bereits
Behinderung, sondern erst durch die Erschwerung der gesellschaftlichen
Partizipation, die diese mit sich bringt. Merkmale des Behinderten und Merkmale
seiner Gesellschaft bewirken also erst gemeinsam das Phänomen der Behinderung."
(Hensle, Einführung in die Arbeit mit Behinderten, 1982)
3. Eine Behinderung im pädagogischen Sinne liegt vor, wenn einem Menschen eine
Schädigung widerfuhr wenn daraus Lebenserschwerungen erwuchsen, und wenn
Entwicklungsabweichungen und Lebensbeeiträchtigungen daraus hervorgingen oder
noch zu erwarten sind.
(
Thesing, Pädagogik und Heilerziehungspglege, 1997)
4.
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn ein durch Erkrankung oder eine angeborene
oder erworbene Schädigung bedingter - voraussichtlich nicht nur kurzfristig oder
vorübergehender - Zustand der Beeinträchtigung der individuellen
Leistungsfähigkeit gegeben ist.
(Seifert, 1977, 5.629)
5. Komponenten oder Bestimmungsstücke der Behinderung
unterscheiden:
Impairment, Disability und Handicap. . .
Impairment bezeichnet eine anatomische, physiologische oder psychische
Schädigung des Organismus oder Organsystems, die an äußerlichen Symptomen, an
einer fehlerhaften Funktion oder am Verlust einer Funktion objektivierbar ist.
Aus der Schädigung resultieren Funktions- und Aktivitätseinschränkungen (Disability),
die bei der Bewältigung von Aufgaben und Anforderungen im Alltag auffällig
werden.
Mit Handicap schließlich wird die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen
Partizipationsmöglichkeiten bezeichnet, die mit der Schädigung (Impairment)
oder mit der Funktions- und Aktivitätseinschränkung (Disability)
verbunden ist und die das betroffene Individuum. im Vergleich zu anderen
Individuen der gleichen sozialen Gruppe benachteiligt.
(WHO - Definition 1980)
Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder,
Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten,
in der sprachlichen Kommunikation oder in den motorischen Fähigkeiten so weit
eingeschränkt sind, dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich
erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.
(Deutscher Bildungsrat)
Notwendigkeit besonderer Erziehungs- und
Fördermaßnahmen
Aus den vorausgegangenen Überlegungen wird deutlich: Die verschiedenen Schädigungen und die aus der jeweiligen Schädigung resultierende Behinderung erfordern
besondere Erziehungsmaßnahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
1. Die Erziehung muss unmittelbar auf die vorliegende Schädigung reagieren
können.
So braucht ein blindes Kind neben der Liebe seiner Eltern eine andere, seiner
Schädigung entsprechende Ansprache. Es müssen neue Wege und neue Lernwege zum
behinderten Kind gefunden werden. Das Lernen ist erschwert, und es bedarf besonderer Maßnahmen, um Lernen angesichts erschwerter Bedingungen zu
ermöglichen. Solche Überlegungen führten in der Geschichte der Sonderpädagogik zu
großen Erfolgen (zum Beispiel zur Erfindung der Blindenschrift).
2. Das Vorliegen einer Behinderung erfordert ein Begleiten und Stützen aller
Betroffenen. Die Eltern brauchen Hilfe und Unterstützung bei der durch die Behinderung
erschwerten Erziehungsaufgabe. Auch die betroffenen Menschen brauchen Hilfen,
um mit ihrer durch die Behinderung veränderten Lebenssituation und Lebensperspektive fertig zu werden, um sich neue Perspektiven zu erschließen. Solche
Hilfenkönnen sich häufig die. Betroffenen auch selbst geben (Selbsthilfegruppen).
3. Die Erziehung muss aber auch immer darauf abzielen, die behinderten Menschen
in
die Alltagswelt zu integrieren. Sie muss auf die Welt vorbereiten, ohne den
behinderten Menschen völlig anzupassen. Deshalb muss sich die Erziehung bei
vorliegender Behinderung auch mit der sozialen Eingliederung und somit auch mit den
Reaktionen der Umwelt auseinandersetzen. Erziehung behinderter Kinder kann
sich damit nie abseits von der Regelerziehung befinden. Sonst besteht die
Gefahr,
dass durch die aus der Schädigung resultierenden, notwendigen besonderen Erziehungsmaßnahmen zur Absonderung und damit zur Isolation und zur Verstärkung
der Behinderung führen.
Entstehung und Häufigkeit verschiedener Behinderungsformen
„Behinderung" als Folge einer Schädigung ist allen behinderten Menschen gemeinsam. Im konkreten Falle unterscheiden sich „Behinderte" sehr voneinander. Es ist
für
den konkreten Lebensvollzug ein großer Unterschied, ob jemand körperbehindert
oder geistig behindert ist. Auch unter dem Gesichtspunkt der pädagogischen Förderung
ist die Unterscheidung zwischen einzelnen Behinderungsarten wichtig. Die Erziehung eines geistig behinderten Kindes erfordert zum Teil andere Kenntnisse
und
Maßnahmen als die Erziehung eines gehörlosen Kindes.
Während bei schwerhörigen Kindern möglichst früh Hilfen zum Sprachaufbau gegeben
werden
müssen, ist es bei geistig behinderten Kindern sehr wichtig, daß die Eltern die
Behinderung und
die damit verbundene Entwicklungsverzögerung annehmen können. Wenn sie zu viele
Anforderungen an ihr Kind stellen und zu viele „Hilfen" geben, dann kann es sein, dass
das geistig behinderte Kind aufgrund der erlebten Überforderung überhaupt nicht spricht.
Da der Begriff „behindert" zu allgemein und zu abstrakt ist, muss noch weiter zwischen verschiedenen Behinderungsarten differenziert werden.
Arten von Behinderungen
Behinderungen werden häufig als Einfachbehinderungen beschrieben, und zwar als
*
geistige Behinderung
* Taubheit
*
Lernbehinderung
* Schwerhörigkeit
*
Blindheit
* Körperbehinderung
*
Sehbehinderung
* Sprachbehinderung
In einer groben Klassifizierung kann der Zusammenhang zwischen Schädigung und Einfachbehinderung folgendermaßen dargestellt werden:
Intelligenzschädigung ---------führt zu -------> Geistiger Behinderung,
Lernbehinderung
Sinnesschädigung
-------- führt zu -------> Blindheit, Taubheit,
Sehbehinderung,
Schwerhörigkeit
Körperliche Schädigung -------- führt zu -------> Körperbehinderung
Anmerkung: Die Sprachbehinderung kann nicht eindeutig einer Sinnesschädigung oder einer körperlichen Schädigung zugeordnet werden.
Liegen bei einer Person mehrere der genannten Behinderungen vor, zum Beispiel
wenn sie gleichzeitig geistig- und körperbehindert ist, so spricht man von einer
Mehrfachbehinderung.
Weiterhin ist auch zu unterscheiden zwischen einer Primärbehinderung und einer Folgebehinderung (Sekundärbehinderung). Dieser Unterscheidung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass eine, vorliegende Behinderung unvermeidbar oder vermeidbar eine
weitere Behinderung nach sich zieht oder ziehen kann. Dieser Sachverhalt lässt
sich
schematisch so darstellen:
Primärschädigung => Primärbehinderung - - > Folgebehinderung
Schädigung des Innenohrs führ unvermeidbar zu Schwerhörigkeit kann führen zu Sprach-, Lernbehinderung
Oft wird die zugrunde liegende Schädigung nicht erkannt und erst entdeckt, wenn eine Folgebehinderung bereits aufgetreten ist. Wenn z.B. Kinder „nicht hören", wird dies oft ihrem Willen und nicht der unerkannten Hörschädigung zugeschrieben. Eltern und Erzieher reagieren dann häufig auf ein vermeintliches „Nicht-hören-wollen" und nicht auf das "Nicht-hören-können", wodurch oft Fehlverhaltensweisen beim Kind fixiert werden.
Eine Beschreibung der Besonderheiten sowie Angaben zur Häufigkeit von Primärbehinderungen gibt die nachfolgende Übersicht:
Als geistig behindert gelten Personen, die in ihrem
Lernverhalten aufgrund einer anlagebedingten, vor der Geburt (pränatal)
oder durch eine Hirnverletzung erworbenen, geistigen Funktionsschwäche
erheblich in ihrer Entwicklung verzögert sind. Bei der Teilnahme am
Lebender Gemeinschaft sind sie dauerhaft auf die Mithilfe weiterer
Personen angewiesen. |
0,6 % eines Geburtsjahrgangs: , (ca. 15000 im Alter von 0 bis 3 Jahren) |
Als lernbehindert gelten Personen, die in ihrem Lernen
umfänglich und langdauernd beeinträchtigt sind. Dies wirkt sich besonders
schwerwiegend |
ca. 2--3 % eines Geburtsjahrgangs (mit gravierenden Intelligenzrückständen); Lernbehinderte mit wenig verminderter Intelligenz, aber generalisierten Lernstörungen,' ca. 3-4 %; zusammen ca. 5-7 °%. |
Als blind gelten Personen, die infolge. einer
Schädigung des Sehorgans so |
ca. 0,015 ?Zu eines Geburtsjahrgangs (ca. 375); zunehmend höherer Prozentanteil nach dem 5./6. Lebensjahrzehnt) |
Als sehbehindert gelten Personen, deren Sehvermögen infolge einer Schädigung des. Sehorgans oder einer Störung der: Sehfunktion: so stark herabgesetzt ist, daß Informationen über' das Auge nur unvollkommen oder erheblich verzerrt aufgenommen werden können. |
0,1 % eines
Geburtsjahr- |
Als gehörlos';gelten Personen, die taub sind und
deshalb die Lautsprache |
ca. 0,05 %
eines Geburts- |
.
Als körperbehindert gelten Personen, deren
Bewegungsfähigkeit aufgrund
Zu den häufigsten Körperbehinderungen zählen: |
ca. 0,2-0,3
°ä eines~Ge- |
.
Als: sprachbehindert gelten Personen, die zwar ein
normales Hörvermögen
- Multiples Stammeln (viele Laute werden nicht
normgerecht ausgespro-
(überhastete Sprechweise) |
ca. 8-13 %
in der Vor- und |
Ursachen von Behinderungen
Die Ursachen, die zu einer Primärbehinderung führen können, werden eingeteilt
nach dem Zeitpunkt, zu dem sie in der Lebensgeschichte eines Individuums wirksam
werden. Es wird unterschieden zwischen Ursachen, die vor der Geburt (pränatal),
während des Geburtsvorgangs (perinatal) und nach der Geburt (postnatal) in
Erscheinung treten. Weiterhin sind auch Unfälle, die sich im späteren Leben
ereignen, eine wichtige Ursachengruppe für die Entstehung von Behinderungen. Das
folgende Schema gibt einen Überblick über die Ursachen von Behinderungen sowie
deren mögliche Folgen.
. Mögliche Ursachen von Behinderungen
|
|
PRÄNATAL
- durch Gene verursachte
Schäden
- endokrine Faktoren (zum
Beispiel Diabetes)
|
- z.B. ererbte Stoffwechselstörungen wie Hydrozephalie bzw. Mikrozephalie
(Wasserkopf
bzw. extrem kleiner Köpf) Lernbehinderung |
PERINATAL
- Frühgeburt
|
- frühkindliche Hirnschädigung
von zu hoher Sauerstoffzufuhr im Brutkasten |
POSTNATAL
-
Ernährungsschäden (Beispiel:
Vitaminmangel)
|
die genannten Ursachen können häufig zu so genannten „frühkindlichen Hirnschädigungen" führen, die unter Umständen folgende
Behinderungen nach sich ziehen:
-
leichte bis schwere Körperbehinderungen Aufmerksamkeit, Konzentration) sowie allgemeine Übererregtheit
|
UNFÄLLE ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT
Unfälle (Verkehrs-, Berufs-, Freizeit-) können führen zu:
-
Hirnverletzungen
|
- Querschnittslähmung und andere Körperbehinderungen
-
Erblinden (aufgrund des „Knicks" in der Lebensleitlinie);
verstärkte Auseinandersetzung mit dem
|
Zusätzlich an der Tafel geschriebene Definition:
Von einer Behinderung sprich man, wenn:
- eine nachweisliche körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder Schädigung vorliegt;
- die Folgen z.B. einer Krankheit langfristig sind;
- die Folgen dieser Schädigung mehrere Lebensbereiche betreffen;
- die Folgen umfangreich sind;
- die Folgen für die gesamten Lebensvollzug unzumutbare Auswirkungen haben und besonderer Hilfe bedürfen