Definitionen zum Begriff "BEHINDERUNG"


1. Ein Mensch gilt als behindert, wenn er aufgrund einer Schädigung seiner  körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen schwer, umfänglich und langfristig in seinem unmittelbaren Lebensvollzug und seiner Teilhabe am  gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.
(Hobmair et. all., Pädagogik, 1996)

 
2. „Behinderung ist nicht durch bloße Funktionsbeeinträchtigung bereits  Behinderung, sondern erst durch die Erschwerung der gesellschaftlichen Partizipation, die diese mit sich bringt. Merkmale des Behinderten und Merkmale  seiner Gesellschaft bewirken also erst gemeinsam das Phänomen der Behinderung."
(Hensle, Einführung in die Arbeit mit Behinderten, 1982)

 
3. Eine Behinderung im pädagogischen Sinne liegt vor, wenn einem Menschen eine Schädigung widerfuhr wenn daraus Lebenserschwerungen erwuchsen, und wenn Entwicklungsabweichungen und Lebensbeeiträchtigungen daraus hervorgingen oder noch zu erwarten sind.

( Thesing, Pädagogik und Heilerziehungspglege, 1997)
 

4. Eine Behinderung liegt dann vor, wenn ein durch Erkrankung oder eine angeborene oder erworbene Schädigung bedingter - voraussichtlich nicht nur kurzfristig oder vorübergehender - Zustand der Beeinträchtigung der individuellen Leistungsfähigkeit gegeben ist.
(Seifert, 1977, 5.629)


5. Komponenten oder Bestimmungsstücke der Behinderung unterscheiden:
 

Impairment, Disability und Handicap. . .


Impairment bezeichnet eine anatomische, physiologische oder psychische Schädigung des Organismus oder Organsystems, die an äußerlichen Symptomen, an einer fehlerhaften Funktion oder am Verlust einer Funktion objektivierbar ist.
Aus der Schädigung resultieren Funktions- und Aktivitätseinschränkungen (Disability), die bei der Bewältigung von Aufgaben und Anforderungen im Alltag auffällig werden.

Mit Handicap schließlich wird die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten bezeichnet, die mit der Schädigung (Impairment) oder mit der Funktions- und Aktivitätseinschränkung (Disability) verbunden ist und die das betroffene Individuum. im Vergleich zu anderen Individuen der gleichen sozialen Gruppe benachteiligt.
(WHO - Definition 1980)


Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und  Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den motorischen Fähigkeiten so weit eingeschränkt sind, dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie  besonderer pädagogischer Förderung.

(Deutscher Bildungsrat)

 

Notwendigkeit besonderer Erziehungs- und Fördermaßnahmen
 

Aus den vorausgegangenen Überlegungen wird deutlich: Die verschiedenen Schädigungen und die aus der jeweiligen Schädigung resultierende Behinderung erfordern besondere Erziehungsmaßnahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
1. Die Erziehung muss unmittelbar auf die vorliegende Schädigung reagieren können. So braucht ein blindes Kind neben der Liebe seiner Eltern eine andere, seiner Schädigung entsprechende Ansprache. Es müssen neue Wege und neue Lernwege zum behinderten Kind gefunden werden. Das Lernen ist erschwert, und es bedarf besonderer Maßnahmen, um Lernen angesichts erschwerter Bedingungen zu ermöglichen. Solche Überlegungen führten in der Geschichte der Sonderpädagogik zu
großen Erfolgen (zum Beispiel zur Erfindung der Blindenschrift).


2. Das Vorliegen einer Behinderung erfordert ein Begleiten und Stützen aller Betroffenen. Die Eltern brauchen Hilfe und Unterstützung bei der durch die Behinderung erschwerten Erziehungsaufgabe. Auch die betroffenen Menschen brauchen Hilfen,
um mit ihrer durch die Behinderung veränderten Lebenssituation und Lebensperspektive fertig zu werden, um sich neue Perspektiven zu erschließen. Solche Hilfenkönnen sich häufig die. Betroffenen auch selbst geben (Selbsthilfegruppen).
 

3. Die Erziehung muss aber auch immer darauf abzielen, die behinderten Menschen in die Alltagswelt zu integrieren. Sie muss auf die Welt vorbereiten, ohne den behinderten Menschen völlig anzupassen. Deshalb muss sich die Erziehung bei vorliegender Behinderung auch mit der sozialen Eingliederung und somit auch mit den Reaktionen der Umwelt auseinandersetzen. Erziehung behinderter Kinder kann sich damit nie abseits von der Regelerziehung befinden. Sonst besteht die Gefahr, dass durch die aus der Schädigung resultierenden, notwendigen besonderen Erziehungsmaßnahmen zur Absonderung und damit zur Isolation und zur Verstärkung  der Behinderung führen.
 

Entstehung und Häufigkeit verschiedener Behinderungsformen


„Behinderung" als Folge einer Schädigung ist allen behinderten Menschen gemeinsam. Im konkreten Falle unterscheiden sich „Behinderte" sehr voneinander. Es ist für den konkreten Lebensvollzug ein großer Unterschied, ob jemand körperbehindert oder geistig behindert ist. Auch unter dem Gesichtspunkt der pädagogischen Förderung ist die Unterscheidung zwischen einzelnen Behinderungsarten wichtig. Die Erziehung eines geistig behinderten Kindes erfordert zum Teil andere Kenntnisse und  Maßnahmen als die Erziehung eines gehörlosen Kindes.
 

Während bei schwerhörigen Kindern möglichst früh Hilfen zum Sprachaufbau gegeben werden müssen, ist es bei geistig behinderten Kindern sehr wichtig, daß die Eltern die Behinderung und die damit verbundene Entwicklungsverzögerung annehmen können. Wenn sie zu viele Anforderungen an ihr Kind stellen und zu viele „Hilfen" geben, dann kann es sein, dass das geistig behinderte Kind aufgrund der erlebten Überforderung überhaupt nicht spricht.
 

Da der Begriff „behindert" zu allgemein und zu abstrakt ist, muss noch weiter zwischen verschiedenen Behinderungsarten differenziert werden.


Arten von Behinderungen
Behinderungen werden häufig als Einfachbehinderungen beschrieben, und zwar als

 

                                        *    geistige Behinderung             *    Taubheit
                                        *    Lernbehinderung                     *    Schwerhörigkeit
                                        *    Blindheit                                   *    Körperbehinderung
                                        *    Sehbehinderung                     *     Sprachbehinderung
 

In einer groben Klassifizierung kann der Zusammenhang zwischen Schädigung und Einfachbehinderung folgendermaßen dargestellt werden:


                    Intelligenzschädigung        ---------führt zu ------->    Geistiger Behinderung, Lernbehinderung

                    Sinnesschädigung             -------- führt zu ------->    Blindheit, Taubheit, Sehbehinderung, Schwerhörigkeit
                    Körperliche Schädigung   -------- führt zu ------->    Körperbehinderung
 

Anmerkung: Die Sprachbehinderung kann nicht eindeutig einer Sinnesschädigung oder einer körperlichen Schädigung zugeordnet werden.


Liegen bei einer Person mehrere der genannten Behinderungen vor, zum Beispiel wenn sie gleichzeitig geistig- und körperbehindert ist, so spricht man von einer Mehrfachbehinderung.


Weiterhin ist auch zu unterscheiden zwischen einer Primärbehinderung und einer Folgebehinderung (Sekundärbehinderung). Dieser Unterscheidung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine, vorliegende Behinderung unvermeidbar oder vermeidbar eine weitere Behinderung nach sich zieht oder ziehen kann. Dieser Sachverhalt lässt sich schematisch so darstellen:
 

               Primärschädigung                      =>                Primärbehinderung      - - >                 Folgebehinderung

            Schädigung des Innenohrs        führ unvermeidbar zu          Schwerhörigkeit         kann führen zu        Sprach-, Lernbehinderung

           

 

Oft wird die zugrunde liegende Schädigung nicht erkannt und erst entdeckt, wenn eine Folgebehinderung bereits aufgetreten ist. Wenn z.B. Kinder „nicht hören", wird dies oft ihrem Willen und nicht der unerkannten Hörschädigung zugeschrieben. Eltern und Erzieher reagieren dann häufig auf ein vermeintliches „Nicht-hören-wollen" und nicht auf das "Nicht-hören-können", wodurch oft Fehlverhaltensweisen beim Kind fixiert werden.


Eine Beschreibung der Besonderheiten sowie Angaben zur Häufigkeit von Primärbehinderungen gibt die nachfolgende Übersicht:
 

 

 

Als geistig behindert gelten Personen, die in ihrem Lernverhalten aufgrund einer anlagebedingten, vor der Geburt (pränatal) oder durch eine Hirnverletzung erworbenen, geistigen Funktionsschwäche erheblich in ihrer Entwicklung verzögert sind. Bei der Teilnahme am Lebender Gemeinschaft sind sie dauerhaft auf die Mithilfe weiterer Personen angewiesen.
 

    0,6 % eines Geburtsjahrgangs: ,

(ca. 15000 im  

    Alter von 0 bis 3 Jahren)

 

Als lernbehindert gelten Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und langdauernd beeinträchtigt sind. Dies wirkt sich besonders schwerwiegend
in der schulischen und in der `Berufsausbildung aus. Diese Behinderung ist
in der Regel an eine generalisierte Lernstörung oder an einen meßbaren in-
telligenzrückstand gebundene Dieser kann sowohl durch -eine organische Schädigung als auch durch soziokulturelle Benachteiligung entstanden sein.

    ca. 2--3 % eines Geburtsjahrgangs

(mit gravierenden Intelligenzrückständen);

     Lernbehinderte mit  wenig verminderter

     Intelligenz, aber generalisierten Lernstörungen,'

     ca. 3-4 %;  zusammen ca. 5-7 °%.

 

Als blind gelten Personen, die infolge. einer Schädigung des Sehorgans so
stark in ihrem Sehvermögen beeinträchtigt sind, daß sie sich nur mit Hilfe
in einer unbekannten Umgebung orientieren' können, und die optisch keine
Information aufnehmen können. (Lesen ist zum Beispiel nur in Blinden-
schrift mit den Fingern möglich.)

ca. 0,015 ?Zu eines Geburtsjahrgangs

(ca. 375); zunehmend höherer Prozentanteil

nach dem 5./6. Lebensjahrzehnt)

 

Als sehbehindert gelten Personen, deren Sehvermögen infolge einer Schädigung des. Sehorgans oder einer Störung der: Sehfunktion: so stark herabgesetzt ist, daß Informationen über' das Auge nur unvollkommen oder erheblich verzerrt aufgenommen werden können.

0,1 % eines Geburtsjahr-
gangs (ca. 2500 im Alter
von 0--3 Jahren); im Er-
wachsenenalter wesent-
lich mehr

 

Als gehörlos';gelten Personen, die taub sind und deshalb die Lautsprache
auf normalem Wege nicht entwickeln können oder die im Jugend-bzw. Er-
wachsenenalter ertauben, so daß sie einen teilweisen Verfall ihrer Laut-
sprache erleiden.
Als schwerhörig gelten Personen, die aufgrund eines Defektes des Gehörs
einte verminderte Hörfähigkeit besitzen. Sie sind aber noch in der Lage,
Sprache (eventuell mit Hilfsmitteln) über das Ohr wahrzunehmen. Schwer-
hörigkeit führt in der Regel zu Sprachschädigungen, die häufig eine beson-
dere pädagogische Betreuung erfordern.

ca. 0,05 % eines Geburts-
jahrgangs (ca. 2500 im'AI-
ter von 0-3 Jahren); im Er-
wachsenenalter wesent-
lich mehr, ca. 4-6 % eines
Geburtsjahrgangs; sonder-
schulbedürftig ca. 0,25
eines Geburtsjahrgangs

.

Als körperbehindert gelten Personen, deren Bewegungsfähigkeit aufgrund
einer Schädigung ihres Stütz- und Bewegungssystems (Skelett, Muskeln,
zentralnervöse Versorgung) erheblich eingeschränkt ist. Weiterhin zählen
hreirzu Personen, deren körperliches Leistungsvermögen infolge von Er-
krankung oder Schädigung innerer Organe erheblich eingeschränkt ist.

 Zu den häufigsten Körperbehinderungen zählen:
- Cerebrale Bewegungsstörungen.(vom Gehirnausgehende Störungen)
   solche Bewegungsstörungen können als schlaffe oder als spastische
    Lähmungen auftreten.
-  Fehlbildungen, Erkrankungen oder Verletzungen der Wirbelsäule, des
   Rückenmarks oder des Knochenbaus
- Fehlbildungen oder Verlust der Gliedmaßen
- Muskelkrankheiten, bleibende Schäden an Muskel- und Bandapparaten ,
- Anfallsleiden, wenn die Anfälle häufig und schwer sind oder körperliche
 Veränderungen bzw. Wesensveränderungen zur Folge haben, sowie
 chronische Krankheiten und Störungen im Bereich der inneren Organe

ca. 0,2-0,3 °ä eines~Ge-
burtsjahrgangs (ca. 750);
die Anzahl vier körperbe-
hinderten Kinder, die im
Säuglings- / Kleinkindalter
oder begleitend zum Be-
such einer allgemeinen
Schule besondere pädago-
gische, medizinische und
psychologische Maßnah-"
men benötigen, ist jedoch
wesentlich höher.

.

Als: sprachbehindert gelten Personen, die zwar ein normales Hörvermögen 
besitzen, die, aber trotzdem in ihrer sprachlichen Ausdrucks- und; Mitteillungsfähig oder in ihrem Sprachverständnis langfristig beeinträchtigt
sind, Zu den häufigsten Sprachbehinderungen zählen:

- Multiples Stammeln (viele Laute werden nicht normgerecht ausgespro-
  chen) und Dysgrammatismus (der Satzbau wird beim Sprechen nicht
   beachtet)
- zentrale (durch Ausfälle im Gehirn bedingte) Entwicklungsstörungen der,!
  Sprache wie Hörstummheit oder akustische Agnosie (Unfähigkeit, dem
  Gehörten eine Bedeutung zu entnehmen)
- psychogene Stummheit, Schweigen bei intaktem Sprechvermögen,
  (Mutismus)
- Störungen im Redefluß wie Stottern und Poltern

   (überhastete Sprechweise)
- Sprechstörungen (Stammeln, Näseln) und schwere Stimmstörungen

ca. 8-13 % in der Vor- und
Grundschulzeit förderbe-
dürftig; sonderschulbedürf-
tig ca, 0,33 %; Sprachbe-
hinderung. ist bei Jungen
häufer als bei Mädchen;
Verhältnis weibl. : männl.
Stotterer: 1 : 3 bis 1 : 10
<

 

 


Ursachen von Behinderungen
 

Die Ursachen, die zu einer Primärbehinderung führen können, werden eingeteilt nach dem Zeitpunkt, zu dem sie in der Lebensgeschichte eines Individuums wirksam werden. Es wird unterschieden zwischen Ursachen, die vor der Geburt (pränatal),
während des Geburtsvorgangs (perinatal) und nach der Geburt (postnatal) in Erscheinung treten. Weiterhin sind auch Unfälle, die sich im späteren Leben ereignen, eine wichtige Ursachengruppe für die Entstehung von Behinderungen. Das folgende Schema gibt einen Überblick über die Ursachen von Behinderungen sowie deren mögliche Folgen.

 


 

.

Mögliche Ursachen von Behinderungen

 


Mögliche Folgen der Schädigung

 

PRÄNATAL              

 

 

-   durch Gene verursachte  Schäden
 -    Chromosomenschäden
 -    Keimzellschäden (zum Beispiel aufgrund der Einwirkung von Strahlen
 -    chemische Faktoren (zum  Beispiel Medikamente)
 -    Infektionskrankheiten der Mutter
 -    Ernährungsfaktoren (zum Beispiel Vitaminmangel der Mutter)

 -    endokrine Faktoren (zum Beispiel Diabetes)
 -    mechanische Faktoren (beispielsweise Abtreibungsversuche)

 

 

 

- z.B. ererbte Stoffwechselstörungen
- z.B.: Langdon-Down-Syndrom (Mongolismus)
- Entwicklungsstörungen des Nervensystems
- Missbildungen des Gehirns

  wie Hydrozephalie bzw. Mikrozephalie

  (Wasserkopf bzw. extrem kleiner Köpf)
-  geistige Behinderung
- Mißbildungen. .
-  allgemeine Entwicklungsstörungen,

   Lernbehinderung

PERINATAL              

 

 -  Frühgeburt
 -  komplizierte, Geburt
 -  Nabelschnurkomplikationen/Sauerstoffmangel
 - Trauma (Duck auf den Schädel, z.B. bei Zangengeburt)

 

 

 

 

- frühkindliche Hirnschädigung
 - spastische Lähmungen
 - Störungen des Zentralnervensystems
 -  unter Umständen Blindheit als Folge

    von zu hoher Sauerstoffzufuhr im Brutkasten
 - Lernbehinderung, geistige Behinderungen

                                                                                    POSTNATAL              

 

-  Ernährungsschäden (Beispiel: Vitaminmangel)
 - Hirnhäutentzündung (Meningitis)
 - Hirnentzündung (Enzephalitis)
 - Miterkrankungen des Gehirns bei Infektionskrankheiten
   (zum Beispiel bei Scharlach, Masern, Keuchhusten)
 - traumatische Hirnverletzungen (Wickelunfälle, Verletzungen)

 

 

 

 

 

die genannten Ursachen können häufig zu

  so genannten „frühkindlichen Hirnschädigungen"

  führen, die unter Umständen folgende

  Behinderungen nach sich ziehen:
 

 - leichte bis schwere Körperbehinderungen
 - leichte bis schwere Intelligenzschäden
-  Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Mangel an

   Aufmerksamkeit, Konzentration)

   sowie allgemeine Übererregtheit

 

UNFÄLLE ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT

  

    Unfälle (Verkehrs-, Berufs-, Freizeit-) können führen zu:
 

 - Hirnverletzungen
 - Wirbelfrakturen mit Rückenmarksverletzungen

 

 

 

 

 

 

 

-  Querschnittslähmung und andere

    Körperbehinderungen

 -  Erblinden
 -  allgemeine psychische Verlangsamung
 -   Depressionen

     (aufgrund des „Knicks" in der Lebensleitlinie);

     verstärkte Auseinandersetzung mit dem
     eigenen Schicksal

 

 


 

   Zusätzlich an der Tafel geschriebene Definition:

 

 

Von einer Behinderung sprich man, wenn:

- eine nachweisliche körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder Schädigung vorliegt;

- die Folgen z.B. einer Krankheit langfristig sind;

- die Folgen dieser Schädigung mehrere Lebensbereiche betreffen;

- die Folgen umfangreich sind;

- die Folgen für die gesamten Lebensvollzug unzumutbare Auswirkungen haben und besonderer Hilfe bedürfen